Pflegehilfsmittel

Für eine anständige Versorgung von körperlich oder geistig eingeschränkten Personen zu Hause sind Pflegehilfsmittel unerlässlich. Im Vordergrund stehen Gesundheit, Sicherheit und Wohlbefinden der Betroffenen. Aber auch Pflegende sollen im Alltag geschützt und entlastet werden. Die Basis dafür ist Hygiene, die Sie etwa durch Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel sicherstellen. Diese und weitere Produkte erhalten Sie im Sanitätshaus Burg.

Wer Angehörige zu Hause pflegt, weiß, wie schnell Pflegehilfsmittel zur einmaligen Verwendung verbraucht sind. Neben dem Einmalkauf haben Sie deshalb die Möglichkeit, sich Ihre Utensilien regelmäßig nach Hause liefern zu lassen – bei vorhandenem Pflegegrad sogar kostenlos. Nehmen Sie am besten gleich Kontakt   zu uns auf!

 

Was sind Pflegehilfsmittel?

Zu Pflegehilfsmitteln zählen in der Regel alle Utensilien, die im Bereich der Homecare oder der stationären Pflege fortlaufend verbraucht werden: von Einmalhandschuhen, über Bettschutzeinlagen, bis hin zu Desinfektionsmitteln. Die meisten Pflegehilfsmittel sind für den Einmalgebrauch bestimmt und sollen sowohl die Gesundheit der Betroffenen als auch der Pflegenden schützen.

Im weiteren Sinne werden immer wieder Utensilien wie Therapiebetten, Badewannenlifte oder Duschstühle darunter gefasst. Diese zählen aber eigentlich zu den Rehahilfsmitteln.

Pflegehilfsmittel für den täglichen Gebrauch

Pflegehilfsmittel benötigen Sie jeden Tag mehrmals. Sie schützen etwa beim Toilettengang oder während der Körperpflege vor der Übertragung von Krankheiten, verhindern den Kontakt mit Urin und Fäkalien und ermöglichen eine gute Hygiene in allen Bereichen. Denn sowohl sich selbst als auch Bett, Tisch und Badezimmerhilfen können Sie mit den praktischen Utensilien einfach zum Schutz bedecken und reinigen. Unter anderem gehören hierzu:

  • Inkontinenzhilfsmittel
  • Desinfektionsmittel
  • Mundschutze
  • Einmalhandschuhe und Fingerlinge
  • Schutzschürzen

Erfahrungsgemäß schwindet der Vorrat an einmal verwendbaren Pflegehilfsmitteln innerhalb kurzer Zeit. Daher ist es äußerst sinnvoll, sich regelmäßig ein Hilfsmittelpaket liefern zu lassen.

 

Was sind die Vorteile einer regelmäßigen Lieferung von Pflegehilfsmitteln?

Eine Lieferung von Pflegehilfsmitteln in festen Abständen hat mehrere Vorteile. Zuallererst müssen Sie sich im besten Fall nicht mehr darum sorgen, dass Sie für Ihre täglichen Homecare-Aufgaben zu wenig Utensilien zu Hause haben. Denn die regelmäßige Nachbestellung übernehmen wir für Sie. Besteht ein Pflegegrad, brauchen Sie außerdem nach erfolgreicher Antragstellung weder in Vorleistung gehen noch einen Eigenanteil zahlen. Die Abwicklung mit der Pflegekasse erfolgt direkt über uns.

Das Beste ist allerdings, dass Sie sich Ihr Hilfsmittelpaket bis zu einem Wert von 40 € selbst zusammenstellen können. Dabei handelt es sich um den Betrag, der Ihnen pro Monat gesetzlich zusteht. Welche Utensilien Sie erhalten, richtet sich also nach Ihrem tatsächlichen Bedarf. Verändert sich dieser, ändern Sie die Zusammenstellung auf Anfrage schnell und unkompliziert.

 

Pflegehilfsmittel regelmäßig vom Sanitätshaus Burg liefern lassen

Seit 2003 ist Ihr Sanitätshaus Burg Vertragspartner von allen Spitzenverbänden der Pflegekassen. Das bedeutet für Sie, dass Sie Ihr monatliches Hilfsmittelpaket kostenfrei über uns beziehen können – unabhängig davon, bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind. Hinzu kommt, dass Sie nicht in Vorleistung gehen und selbst mit der Kasse abrechnen müssen. Wurde Ihr Antrag angenommen, kümmern wir uns um die Details.

In der Regel kommen Pflegende mit den gewählten Pflegehilfsmitteln im Wert von 40 € pro Monat gut aus. Benötigen Sie jedoch mehr, ist es natürlich auch möglich, dass Sie sich die Utensilien für den Einmalgebrauch einzeln nachbestellen.

 

Sanitätshaus Burg: Pflegehilfsmittel, Mobilitätshilfen und mehr

Mit einem kostenfreien monatlichen Hilfsmittelpaket vom Sanitätshaus Burg stellen Sie sicher, dass Sie immer ausreichend Pflegeutensilien zu Hause haben – und müssen sich um eine Sache weniger sorgen. Doch für eine gesunde und würdige Homecare benötigen Sie meist noch weitere Utensilien. Sowohl unser Onlineshop als auch die Filialen bieten Ihnen daher ein breites Hilfsmittelangebot: von praktischen Alltagshilfen bis hin zu Produkten aus dem Bereich der Orthopädietechnik. Ziel ist es, Beschwerden vorzubeugen oder zu lindern sowie eine möglichst selbstständige Mobilität zu gewährleisten.

 

Häufige Fragen zum Thema Pflegehilfsmittel

Wer kann Pflegehilfsmittel beantragen?

Pflegehilfsmittel können von allen Personen beantragt werden, die

  • einen Pflegegrad zugeschrieben bekommen haben und
  • ambulant gepflegt werden.

Zur nicht stationären Pflege zählen etwa die Homecare in einer Privatwohnung, die Unterstützung in Form von betreutem Wohnen und eine ambulante Pflegewohngemeinschaft.
 

Wo bekomme ich Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel bekommen Sie grundsätzlich im Einzelhandel, in Sanitätshäusern oder in Apotheken. In Form eines kostenfreien monatlichen Bezugs können Sie die Utensilien allerdings nur bei den offiziellen Vertragspartnern der Krankenkassen-Spitzenverbände beantragen und beziehen. Diese erfragen Sie am besten direkt bei Ihrer Pflegekasse.
 

Wie werden Pflegehilfsmittel beantragt?

Den Antrag auf ein kostenfreies Pflegehilfsmittelpaket stellen Sie in der Regel direkt bei dem Sanitätshaus oder der Apotheke, die Sie später mit den Utensilien beliefern soll. Er kann entweder in Papierform oder digital ausgefüllt und verschickt werden. Notwendig sind sowohl Angaben zur versicherten und pflegebedürftigen als auch zur versorgenden Person. Ist der Antrag vollständig ausgefüllt, wird er vom Sanitätshaus oder der Apotheke an die zuständige Pflegekasse weitergeleitet.
 

Wie werden Pflegehilfsmittel abgerechnet?

Die Abrechnung eines kostenfreien monatlichen Bezugs von Pflegehilfsmitteln erfolgt zwischen der zuständigen Pflegekasse und dem Vertragspartner. Stellen Sie Ihren Antrag also beispielsweise in einem Sanitätshaus, kümmert sich dieses in der Regel um die notwendigen Details. Dabei müssen Sie weder in Vorleistung gehen noch einen Eigenanteil begleichen.

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